Die USA haben zu Beginn der Corona-Pandemie die Grenzen für Europäer geschlossen. Jetzt wurde das Ende des Travel Bans durch die amerikanische Administration angekündigt. Ab November sollen vollständig Geimpfte wieder einreisen dürfen. Trotz der guten Nachrichten durch die Ankündigung bleiben Fragen zur genauen Umsetzung offen.
In der aktuellen September-Ausgabe der Fachzeitschrift der IHK Kassel „Wirtschaft Nordhessen“ nimmt die IAC Stellung zu den Meldepflichten in der EU und zeigt außerdem auf, was Unternehmen hierzu dringend beachten sollten.
Nach aktuellen Meldungen bearbeitet das US-Generalkonsulat in Frankfurt bis auf Weiteres keine Anträge, die per E-Mail gestellt werden. Von dieser neuen Regelung sind folgende Gruppen betroffen:
Es wird vom britischen Verkehrsministerium dringend darauf hingewiesen, dass für Staatsbürger der EU, des EWR sowie der Schweiz ab 01. Oktober 2021 der Personalausweis nicht mehr ausreichend ist für die Einreise in das Vereinigte Königreich.
Im Rahmen einer Installation für eine technische Aktualisierung des französischen Meldeportals möchten wir Sie darüber informieren, dass der SIPSI Anwendung am Mittwoch, 18. August 2021 ganztägig nicht verfügbar sein wird.
Welchem nationalen Sozialversicherungsrecht unterfallen grenzüberschreitend tätige Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer? Mit dieser brisanten Frage hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt (Urt. v. 03.06.2021, Az. C-784/19).
Die weiter fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt dazu, dass Unternehmen Ihre Beschäftigte sehr flexibel – zum Teil weltweit – einsetzen müssen. Dies stellt wiederum nicht nur die Unternehmen, sondern auch deren Beschäftigte in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vielfach vor eine große Herausforderung.
Laut Information der US-Botschaft in Berlin sowie dem US-Konsulat in Frankfurt ist ab sofort (rückwirkend ab dem 05.07.2021) die NIE-Bescheinigung 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses Zeitraums zu mehrfachen Einreisen.
Seitdem die Corona-Beschränkungen in fast allen Ländern der EU/EWR aufgehoben oder zumeist gelockert wurden, nimmt der berufsbedingte Reiseverkehr wieder zu. Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen, müssen sich daher wieder verstärkt mit den verpflichtenden Themen A1-Bescheinigungen und EU Registrierungen auseinandersetzen.