Bestätigung der engen Auslegung der 25%-Grenze bei Beurteilung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts für Personen, die ihre Tätigkeit gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten ausüben. Nach den EU-Koordinierungsregeln hängt das anwendbare Sozialversicherungsrecht bei regelmäßiger Tätigkeit in mehreren Staaten der EU, EWR oder der Schweiz davon ab, ob ein wesentlicher Teil der Tätigkeit im Wohnmitgliedstaat ausgeübt wird. Mit aktuellem Urteil...
Aufgrund von in der Regel deutlich geringeren Abgabensätzen als in westeuropäischen Ländern, werden Leiharbeitnehmer (insbesondere aus dem osteuropäischen Ausland) im Niederlassungsland des Verleihunternehmers und nicht im Einsatzland sozialversichert.
Welchem nationalen Sozialversicherungsrecht unterfallen grenzüberschreitend tätige Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer? Mit dieser brisanten Frage hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt (Urt. v. 03.06.2021, Az. C-784/19).