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grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung
Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen und Unterlagen
Der BFH hat jetzt zum neuen Reisekostenrecht klargestellt, dass die erste Tätigkeitsstelle bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens ist, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist. (BFH 17.12.20; VI R 21/18, DStR 21, 1039)
Hände mit Tablet, Stift, Tabellen und Statistiken
Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des europäischen Parlaments kann auch bei kurzfristigen Montage- oder Projekteinsätzen innerhalb Europas bereits eine Registrierungspflicht bestehen. Alle Länder haben dies umgesetzt und es gibt regelmäßig Updates in den Meldeverfahren und der Funktionalität der Portale.
Mann mit Koffer am Flughafen schaut aus dem Fenster auf Flugzeug
Norwegen hat sich speziell zu den Einsätzen von Dienstleistungserbringungen und deren Meldungen aufgestellt. In unserem heutigen Blog gehen wir näher auf die Prozessschritte bei einer Meldung nach der EU-Entsenderichtlinie in Norwegen ein.

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