Expats und die Lebenshaltungskosten im Ausland – Hohe Kosten für Unternehmen erschweren die Flexibilität im Global Mobility Die Lebenshaltungskosten sind ein wichtiges Merkmal bei der Auswahl des Standortes für internationale Fachkräfte. In welcher Stadt auf der Welt es sich am besten lebt, wird häufig mit der Frage nach den Lebenshaltungskosten der Expatriates verbunden. Nach einer...
Die klagende X-GmbH ist einer der führenden Hersteller von Betonprodukten sowie Designelementen für die Gestaltung von Gärten, Terrassen und Außenanlagen. Es verfügt über verschiedene Betonwerke.
Mit seinem Urteil vom 09.12.2020 (III R 73/18) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Anspruch auf vorrangige ausländische Familienleistungen auch dann auf das Kindergeld nach deutschen Recht anzurechnen ist, wenn der im Ausland erwerbstätige Kindergeldberechtigte die dort vorgesehenen Leistungen weder beantragt noch bezogen hat.
Die Vereinigten Arabische Emirate haben seit dem 01.01.2022 die Arbeitswoche im öffentlichen Dienst um einen halben Tag auf 4,5 Tage pro Woche gekürzt.
Der Anspruch auf Kindergeld im nachrangigen Staat (Deutschland) ist nicht nach Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 ausgeschlossen, wenn nur ein Anspruch im nachrangigen Staat besteht, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch im vorrangigen Staat (Polen) aber nicht erfüllt werden.