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Olga Ribot Chia
Expats und die Lebenshaltungskosten im Ausland – Hohe Kosten für Unternehmen erschweren die Flexibilität im Global Mobility Die Lebenshaltungskosten sind ein wichtiges Merkmal bei der Auswahl des Standortes für internationale Fachkräfte. In welcher Stadt auf der Welt es sich am besten lebt, wird häufig mit der Frage nach den Lebenshaltungskosten der Expatriates verbunden. Nach einer...
Weltkugel mit medizinischem Mundschuztz
Corona-Pandemie weitgehend eingedämmt Erst am 01. Juni 2022 wurde der zweimonatige Corona-Lockdown in der chinesischen Metropole Shanghai beendet.
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Mit seinem Urteil vom 09.12.2020 (III R 73/18) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Anspruch auf vorrangige ausländische Familienleistungen auch dann auf das Kindergeld nach deutschen Recht anzurechnen ist, wenn der im Ausland erwerbstätige Kindergeldberechtigte die dort vorgesehenen Leistungen weder beantragt noch bezogen hat.
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Der Anspruch auf Kindergeld im nachrangigen Staat (Deutschland) ist nicht nach Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 ausgeschlossen, wenn nur ein Anspruch im nachrangigen Staat besteht, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch im vorrangigen Staat (Polen) aber nicht erfüllt werden.

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