Am 31.01.2020 endete die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union. Das Ende der Übergangsphase bringt auch das Ende der europäischen Dienstleistungsfreiheit sowie der Freizügigkeit mit sich.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung stellen mit der gemeinsamen Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung Grundsätze zur Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland (§ 4 SGB IV – Ausstrahlung) und aus dem Ausland nach Deutschland (§ 5 SGB IV – Einstrahlung) nach innerstaatlich deutschem Recht zur Verfügung.
Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Februar 2020 ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Zeitgleich ist eine Übergangsphase gestartet, die bis zum 31. Dezember 2020 läuft. In dieser Übergangsphase gelten weiterhin die bisherigen Regeln aus EU-Binnenmarkt und Zollunion. Außerdem haben die verbleibenden Mitgliedstaaten während der Übergangsphase nun Zeit, die künftigen Beziehungen zum Vereinigten...