Die Trennung des Vereinigten Königreichs von der EU hat zu zahlreichen Unsicherheiten im Arbeitsrecht geführt. Auch das Austrittsabkommen vom 17.10.2019 sowie das Handels- und Kooperationsabkommen (HKA) haben diese Unsicherheiten nicht aufgeklärt. Nachfolgend soll ein genauerer Blick auf die Fragen des Arbeitsrechts in Bezug auf den Brexit geworfen werden.
Am 31.01.2020 endete die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union. Das Ende der Übergangsphase bringt auch das Ende der europäischen Dienstleistungsfreiheit sowie der Freizügigkeit mit sich.