Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat am 12.11.2020 festgestellt, dass im Fall von unter Progressionsvorbehalt steuerfreien ausländischen Einkünften auch dann keine unzulässige Übermaßbesteuerung im Rahmen des §32b Abs. 1 S.1 Nr.3 EstG vorliegt, wenn eine Steuerbelastung von mehr als 49% bezogen auf die ausländischen Einkünfte besteht. (FG BaWü, 12.11.20, K1279/18, Revision unter I R 53/20)
In den USA gelten aktualisierte Testanforderungen für Flugreisende in die USA, die vor Abflug umgesetzt sein müssen. Ab dem 6. Dezember müssen Flugreisende ab zwei Jahren, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Impfstatus, einen negativen Virustest vorlegen.
Die Schweiz ist stark von COVID-19 betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen.
Der BFH hat jetzt zum neuen Reisekostenrecht klargestellt, dass die erste Tätigkeitsstelle bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens ist, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist. (BFH 17.12.20; VI R 21/18, DStR 21, 1039)
Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des europäischen Parlaments kann auch bei kurzfristigen Montage- oder Projekteinsätzen innerhalb Europas bereits eine Registrierungspflicht bestehen. Alle Länder haben dies umgesetzt und es gibt regelmäßig Updates in den Meldeverfahren und der Funktionalität der Portale.
Norwegen hat sich speziell zu den Einsätzen von Dienstleistungserbringungen und deren Meldungen aufgestellt. In unserem heutigen Blog gehen wir näher auf die Prozessschritte bei einer Meldung nach der EU-Entsenderichtlinie in Norwegen ein.
Die USA haben zu Beginn der Corona-Pandemie die Grenzen für Europäer geschlossen. Jetzt wurde das Ende des Travel Bans durch die amerikanische Administration angekündigt. Ab November sollen vollständig Geimpfte wieder einreisen dürfen. Trotz der guten Nachrichten durch die Ankündigung bleiben Fragen zur genauen Umsetzung offen.
In der aktuellen September-Ausgabe der Fachzeitschrift der IHK Kassel „Wirtschaft Nordhessen“ nimmt die IAC Stellung zu den Meldepflichten in der EU und zeigt außerdem auf, was Unternehmen hierzu dringend beachten sollten.
Nach aktuellen Meldungen bearbeitet das US-Generalkonsulat in Frankfurt bis auf Weiteres keine Anträge, die per E-Mail gestellt werden. Von dieser neuen Regelung sind folgende Gruppen betroffen: