Welchem nationalen Sozialversicherungsrecht unterfallen grenzüberschreitend tätige Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer? Mit dieser brisanten Frage hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt (Urt. v. 03.06.2021, Az. C-784/19).
Die weiter fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt dazu, dass Unternehmen Ihre Beschäftigte sehr flexibel – zum Teil weltweit – einsetzen müssen. Dies stellt wiederum nicht nur die Unternehmen, sondern auch deren Beschäftigte in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vielfach vor eine große Herausforderung.
Laut Information der US-Botschaft in Berlin sowie dem US-Konsulat in Frankfurt ist ab sofort (rückwirkend ab dem 05.07.2021) die NIE-Bescheinigung 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses Zeitraums zu mehrfachen Einreisen.
Seitdem die Corona-Beschränkungen in fast allen Ländern der EU/EWR aufgehoben oder zumeist gelockert wurden, nimmt der berufsbedingte Reiseverkehr wieder zu. Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen, müssen sich daher wieder verstärkt mit den verpflichtenden Themen A1-Bescheinigungen und EU Registrierungen auseinandersetzen.
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden.
Am 27.05.2021 gab das US-Außenministerium erweiterte Richtlinien für den Erhalt einer NIE für Reisende aus den vom US Travel Ban betroffenen Ländern heraus. Die NIE-Bestimmungen gelten weiterhin für Personen aus den Ländern des Schengen Raums, Brasilien, China (ausgenommen Hongkong und Macau), Indien, dem Iran, Südafrika, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland.
BFH Entscheidung stellt sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung: Die nach US-amerikanischem Steuerrecht erfolgte steuerliche Förderung von Beiträgen in einen „401(k) pension plan“ in der Ansparphase soll nicht zu einer vollen nachgelagerten Besteuerung der späteren Auszahlungen führen.
Im Dezember vergangenen Jahres hat der EuGH die Nichtigkeitsklage der beiden Länder abgewiesen. Ungarn und Polen haben beide eine Klage auf Nichtigkeit gegen die Entsenderichtlinie 2018/957 erhoben mit der Begründung, dass u.a. die Wahl der Rechtsgrundlage fälschlich sei und der Erlass der Richtlinie, einen Verstoß gegen Art. 56 AEUV über den freien Dienstleistungsverkehr darstellt und...
Auf Grund der COVID-19 Pandemie, haben die US-Konsulate analog zu dem Lockdown in Deutschland, die Bearbeitungen für sämtliche Visakategorien bis zum 31.01.2021 ausgesetzt. Ausgenommen hierbei sind Bearbeitungen für E-Registrierungen.
Wenn Mitarbeitende auf Dienstreise nach Belgien gehen, erwarten Sie weitere Hürden bei der Einreiseanmeldung. Neben der selbstverständlich mitzuführenden A1-Bescheinigung sowie der Registrierung im Portal Limosa wird zusätzlich seit August 2020 eine Voranmeldung, die sog. Passenger Locator Form, benötigt.