Nach aktuellen Meldungen bearbeitet das US-Generalkonsulat in Frankfurt bis auf Weiteres keine Anträge, die per E-Mail gestellt werden. Von dieser neuen Regelung sind folgende Gruppen betroffen:
Welchem nationalen Sozialversicherungsrecht unterfallen grenzüberschreitend tätige Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer? Mit dieser brisanten Frage hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt (Urt. v. 03.06.2021, Az. C-784/19).
Die weiter fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt dazu, dass Unternehmen Ihre Beschäftigte sehr flexibel – zum Teil weltweit – einsetzen müssen. Dies stellt wiederum nicht nur die Unternehmen, sondern auch deren Beschäftigte in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vielfach vor eine große Herausforderung.
Laut Information der US-Botschaft in Berlin sowie dem US-Konsulat in Frankfurt ist ab sofort (rückwirkend ab dem 05.07.2021) die NIE-Bescheinigung 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses Zeitraums zu mehrfachen Einreisen.
Seitdem die Corona-Beschränkungen in fast allen Ländern der EU/EWR aufgehoben oder zumeist gelockert wurden, nimmt der berufsbedingte Reiseverkehr wieder zu. Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen, müssen sich daher wieder verstärkt mit den verpflichtenden Themen A1-Bescheinigungen und EU Registrierungen auseinandersetzen.
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden.
Am 27.05.2021 gab das US-Außenministerium erweiterte Richtlinien für den Erhalt einer NIE für Reisende aus den vom US Travel Ban betroffenen Ländern heraus. Die NIE-Bestimmungen gelten weiterhin für Personen aus den Ländern des Schengen Raums, Brasilien, China (ausgenommen Hongkong und Macau), Indien, dem Iran, Südafrika, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland.
BFH Entscheidung stellt sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung: Die nach US-amerikanischem Steuerrecht erfolgte steuerliche Förderung von Beiträgen in einen „401(k) pension plan“ in der Ansparphase soll nicht zu einer vollen nachgelagerten Besteuerung der späteren Auszahlungen führen.