Die weiter fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt dazu, dass Unternehmen Ihre Beschäftigte sehr flexibel – zum Teil weltweit – einsetzen müssen. Dies stellt wiederum nicht nur die Unternehmen, sondern auch deren Beschäftigte in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vielfach vor eine große Herausforderung.
Laut Information der US-Botschaft in Berlin sowie dem US-Konsulat in Frankfurt ist ab sofort (rückwirkend ab dem 05.07.2021) die NIE-Bescheinigung 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses Zeitraums zu mehrfachen Einreisen.
Seitdem die Corona-Beschränkungen in fast allen Ländern der EU/EWR aufgehoben oder zumeist gelockert wurden, nimmt der berufsbedingte Reiseverkehr wieder zu. Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen, müssen sich daher wieder verstärkt mit den verpflichtenden Themen A1-Bescheinigungen und EU Registrierungen auseinandersetzen.
Am 31.01.2020 endete die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union. Das Ende der Übergangsphase bringt auch das Ende der europäischen Dienstleistungsfreiheit sowie der Freizügigkeit mit sich.