Es wird vom britischen Verkehrsministerium dringend darauf hingewiesen, dass für Staatsbürger der EU, des EWR sowie der Schweiz ab 01. Oktober 2021 der Personalausweis nicht mehr ausreichend ist für die Einreise in das Vereinigte Königreich.
Im Rahmen einer Installation für eine technische Aktualisierung des französischen Meldeportals möchten wir Sie darüber informieren, dass der SIPSI Anwendung am Mittwoch, 18. August 2021 ganztägig nicht verfügbar sein wird.
Welchem nationalen Sozialversicherungsrecht unterfallen grenzüberschreitend tätige Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer? Mit dieser brisanten Frage hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt (Urt. v. 03.06.2021, Az. C-784/19).
Die weiter fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt dazu, dass Unternehmen Ihre Beschäftigte sehr flexibel – zum Teil weltweit – einsetzen müssen. Dies stellt wiederum nicht nur die Unternehmen, sondern auch deren Beschäftigte in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vielfach vor eine große Herausforderung.
Laut Information der US-Botschaft in Berlin sowie dem US-Konsulat in Frankfurt ist ab sofort (rückwirkend ab dem 05.07.2021) die NIE-Bescheinigung 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses Zeitraums zu mehrfachen Einreisen.
Seitdem die Corona-Beschränkungen in fast allen Ländern der EU/EWR aufgehoben oder zumeist gelockert wurden, nimmt der berufsbedingte Reiseverkehr wieder zu. Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen, müssen sich daher wieder verstärkt mit den verpflichtenden Themen A1-Bescheinigungen und EU Registrierungen auseinandersetzen.
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden.
Sachverhalt Ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in Deutschland ist in der Schweiz tätig. Die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit wurden nach der Grenzgänger-Regelung im Inland besteuert. Als Arbeitnehmer in der Schweiz sind sie obligatorisch in der Schweizer Unfallversicherung versichert. Die Versicherung gewährt Schutz bei Berufsunfällen, -krankheiten und Nichtberufsunfälle (in der Schweiz gehören, abweichend zu Deutschland,...
Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung werden 2021 vorübergehend angehoben. Dies hat der Bundestag beschlossen und der Bundesrat hat es am 07.05.2021 gebilligt. Kennzeichnend für eine kurzfristige Beschäftigung ist, dass sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird und innerhalb eines Jahres auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn die Beschäftigung eine...
In der Europäischen Union gilt: Arbeitnehmer, die in einem Mitgliedstaat arbeiten, unterliegen der dortigen Sozialversicherungspflicht – unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber seinen Sitz hat.