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Frau mit Pass in der Hand und Koffer sitzt am Flughafen
Welchem nationalen Sozialversicherungsrecht unterfallen grenzüberschreitend tätige Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer? Mit dieser brisanten Frage hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt (Urt. v. 03.06.2021, Az. C-784/19).
Mann im Gespräch mit einer Frau
Die weiter fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt dazu, dass Unternehmen Ihre Beschäftigte sehr flexibel – zum Teil weltweit – einsetzen müssen. Dies stellt wiederum nicht nur die Unternehmen, sondern auch deren Beschäftigte in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vielfach vor eine große Herausforderung.
Prozesse optimieren mit IAC
Seitdem die Corona-Beschränkungen in fast allen Ländern der EU/EWR aufgehoben oder zumeist gelockert wurden, nimmt der berufsbedingte Reiseverkehr wieder zu. Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen, müssen sich daher wieder verstärkt mit den verpflichtenden Themen A1-Bescheinigungen und EU Registrierungen auseinandersetzen.
Mann referiert in einem Meeting
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden.
Hände mit Tablet und Stift, Papierunterlagen und Statistiken
Sachverhalt Ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in Deutschland ist in der Schweiz tätig. Die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit wurden nach der Grenzgänger-Regelung im Inland besteuert. Als Arbeitnehmer in der Schweiz sind sie obligatorisch in der Schweizer Unfallversicherung versichert. Die Versicherung gewährt Schutz bei Berufsunfällen, -krankheiten und Nichtberufsunfälle (in der Schweiz gehören, abweichend zu Deutschland,...
Frau am Schreibtisch vor Laptop schüttelt Mann die Hand
Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung werden 2021 vorübergehend angehoben. Dies hat der Bundestag beschlossen und der Bundesrat hat es am 07.05.2021 gebilligt. Kennzeichnend für eine kurzfristige Beschäftigung ist, dass sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird und innerhalb eines Jahres auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn die Beschäftigung eine...
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