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Global Mobilty
Turnier Uedesheim Kai Mütze übergibt Preis
Die IAC Unternehmensberatung unterstützt schon lange regelmäßig Sportveranstaltungen und Vereine. Besonders die Jugendförderung in lokalen Vereinen liegt Geschäftsführer Kai Mütze sehr am Herzen. Am Wochenende vom 31. bis 1. August fand das Finale der Kreismeisterschaft des Kreis-Pferdesportverbands Neuss in der Kleinen Tour (Leistungsklasse 4 und 5) statt – gesponsert durch die IAC Unternehmensberatung.
Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen und Unterlagen
Ende April hat die UN die dritte Auflage des Praxisleitfadens „Verrechnungspreise“ veröffentlicht. Der Leitfaden soll den Steuerverwaltungen helfen, Verrechnungspreisregeln umzusetzen und in Betriebsprüfungen anzuwenden. Er kann aber auch für deutsche Steuerpflichtige bei der Durchführung der Verrechnungspreisanalyse hilfreich sein.
Hände bedienen Laptop
Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem MiLoG (Mindestlohngesetz) verpflichtet, eine Überprüfung der tatsächlich im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 18.08.2020 (Az. VII R 34/18) entschieden.
Frau mit Pass in der Hand und Koffer sitzt am Flughafen
Welchem nationalen Sozialversicherungsrecht unterfallen grenzüberschreitend tätige Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer? Mit dieser brisanten Frage hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt (Urt. v. 03.06.2021, Az. C-784/19).
Mann im Gespräch mit einer Frau
Die weiter fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt dazu, dass Unternehmen Ihre Beschäftigte sehr flexibel – zum Teil weltweit – einsetzen müssen. Dies stellt wiederum nicht nur die Unternehmen, sondern auch deren Beschäftigte in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vielfach vor eine große Herausforderung.
Prozesse optimieren mit IAC
Seitdem die Corona-Beschränkungen in fast allen Ländern der EU/EWR aufgehoben oder zumeist gelockert wurden, nimmt der berufsbedingte Reiseverkehr wieder zu. Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen, müssen sich daher wieder verstärkt mit den verpflichtenden Themen A1-Bescheinigungen und EU Registrierungen auseinandersetzen.
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