Dienstreisen sind in Zeiten des Coronavirus mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Dies gilt nicht nur für die praktischen Probleme bei der Durchführung, etwa wegen eingeschränkter Reisemöglichkeiten oder spezieller Sondervorschriften bei der Einreise und Quarantäne.
Am 28.06.2018 wurde die Reform der EU-Entsenderichtlinie 2018/957 verabschiedet, die maßgebende Änderungen der seit 1996 geltenden EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG beinhaltet. Die Umsetzung in deutsches Recht, musste verpflichtend bis zum 30.07.2020 erfolgen.
Am 31.01.2020 endete die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union. Das Ende der Übergangsphase bringt auch das Ende der europäischen Dienstleistungsfreiheit sowie der Freizügigkeit mit sich.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung stellen mit der gemeinsamen Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung Grundsätze zur Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland (§ 4 SGB IV – Ausstrahlung) und aus dem Ausland nach Deutschland (§ 5 SGB IV – Einstrahlung) nach innerstaatlich deutschem Recht zur Verfügung.
Im Juli 2018 hat der Europäische Rat die revidierte Entsenderichtlinie 2018/957 verabschiedet. Ziel ist es europaweit die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen für einheimische sowie ausländische Arbeitende zu schaffen.
Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Februar 2020 ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Zeitgleich ist eine Übergangsphase gestartet, die bis zum 31. Dezember 2020 läuft. In dieser Übergangsphase gelten weiterhin die bisherigen Regeln aus EU-Binnenmarkt und Zollunion. Außerdem haben die verbleibenden Mitgliedstaaten während der Übergangsphase nun Zeit, die künftigen Beziehungen zum Vereinigten...