Am 31.01.2020 endete die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union. Das Ende der Übergangsphase bringt auch das Ende der europäischen Dienstleistungsfreiheit sowie der Freizügigkeit mit sich.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung stellen mit der gemeinsamen Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung Grundsätze zur Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland (§ 4 SGB IV – Ausstrahlung) und aus dem Ausland nach Deutschland (§ 5 SGB IV – Einstrahlung) nach innerstaatlich deutschem Recht zur Verfügung.
Im Juli 2018 hat der Europäische Rat die revidierte Entsenderichtlinie 2018/957 verabschiedet. Ziel ist es europaweit die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen für einheimische sowie ausländische Arbeitende zu schaffen.
Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Februar 2020 ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Zeitgleich ist eine Übergangsphase gestartet, die bis zum 31. Dezember 2020 läuft. In dieser Übergangsphase gelten weiterhin die bisherigen Regeln aus EU-Binnenmarkt und Zollunion. Außerdem haben die verbleibenden Mitgliedstaaten während der Übergangsphase nun Zeit, die künftigen Beziehungen zum Vereinigten...
Download PDF Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 kann auch bei kurzfristigen Montage- oder Projekteinsätzen innerhalb Europas bereits eine Registrierungspflicht bestehen. Ziele dieser Richtlinie sind die Verbesserung der Umsetzung und der praktischen Anwendung der Richtlinie über die Entsendung von Mitarbeitern (Richtlinie 96/71/EG). Dies soll zum Schutz der...
Die Sozialversicherungsträger haben im elektronischen Antragsverfahren der A1-Bescheinigung Nachbesserungen vorgenommen. Ab dem 01.01.2020 gibt es u.a. die folgenden Änderungen: Beginn und Ende der Entsendung: Diese Angabe wird im Antrag als Pflichtfeld hinterlegt. Ob es sich um eine befristete Entsendung handelt, muss dafür nicht mehr angegeben werden. Antragsnachweis: Nach dem Absenden eines Antrags erhält man künftig...
Das Bundesministerium für Finanzen hat das Muster für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2020 bekannt gemacht. Das Muster wird vom BMF auf der Internetseite zum Download zur Verfügung bereitgestellt. Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und dem amtlichen Muster in Format und Aufbau entspricht. ...